Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen Renting 0511 · Stand: 25. September 2026 1. Anbieter und Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Fahrzeugen durch Cian Uzun, handelnd unter Renting 0511, Stöckener Str. 158, 30419 Hannover. Kontakt: info@renting0511.de, Telefon 0151 72125872. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften uneingeschränkt bestehen. 2. Anfrage und Vertragsschluss Fahrzeugdarstellungen, Preisübersichten und Kalenderangaben auf der Website dienen der Information und sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Das Absenden des Anfrageformulars, eine WhatsApp-Nachricht oder eine automatische Eingangsbestätigung reservieren noch kein Fahrzeug und begründen keinen Mietvertrag. Renting 0511 prüft jede Anfrage persönlich und kann sie vor einem Vertragsschluss annehmen oder ablehnen. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten sich verbindlich über das Fahrzeug, den Mietzeitraum, den Gesamtpreis und die weiteren Mietkonditionen geeinigt haben und Renting 0511 die Buchung ausdrücklich bestätigt oder beide Seiten den Mietvertrag abschließen. Vorher werden die geltenden Mietbedingungen zur Verfügung gestellt. Ein bereits geschlossener Vertrag ist für beide Seiten verbindlich; die Möglichkeit, Anfragen abzulehnen, begründet kein beliebiges Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss. Vertragsunterlagen werden in deutscher Sprache bereitgestellt und können als Dokument gespeichert werden. 3. Fahrer und Nachweise Das für das Fahrzeug angegebene und vor Vertragsschluss vereinbarte Mindestalter sowie die erforderliche Dauer des Führerscheinbesitzes müssen erfüllt sein. Alle Fahrer benötigen eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug. Das Fahrzeug darf nur durch den vereinbarten Hauptfahrer und ausdrücklich zugelassene Zusatzfahrer geführt werden. Kosten für Zusatzfahrer werden vor Vertragsschluss genannt. Bei der Übergabe sind Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument im Original vorzulegen. Änderungen oder Einschränkungen der Fahrerlaubnis sind unverzüglich mitzuteilen. Eine digitale Dokumentenkopie ersetzt die Prüfung der Originale nicht. Falls die vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, darf das Fahrzeug nicht an einen unberechtigten Fahrer übergeben werden. Etwaige Zahlungs- oder Erstattungsansprüche richten sich nach der konkreten Vereinbarung und dem Gesetz. 4. Mietpreis, Kilometer und Zusatzleistungen Maßgeblich ist der vor Vertragsschluss vereinbarte Gesamtmietpreis. Verbraucherpreise enthalten alle anfallenden Preisbestandteile einschließlich einer gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Mietzeitraum, Inklusivkilometer, Mehrkilometerpreis, Zusatzfahrer und gewählte Extras werden im Angebot beziehungsweise Mietvertrag ausgewiesen. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nicht allein durch diese Bedingungen kostenpflichtig. Die Kaution ist getrennt vom Mietpreis ausgewiesen. Bei Preisen je Miettag umfasst ein Miettag den im Angebot bezeichneten Zeitraum, regelmäßig 24 Stunden. Paketpreise gelten nur für die vereinbarte Dauer und die jeweiligen Paketkonditionen. Zusätzliche Kilometer werden nach dem ausdrücklich vereinbarten Kilometerpreis abgerechnet. Nachträgliche Preisänderungen auf der Website verändern einen bereits geschlossenen Vertrag nicht. 5. Zahlung und Anzahlung Das Absenden einer Anfrage löst keine Zahlung aus. Ob eine Anzahlung oder der gesamte Mietpreis vor der Abholung zu zahlen ist, sowie Betrag, Fälligkeit und Zahlungsweg werden vor Vertragsschluss vereinbart. Eine vereinbarte Anzahlung wird auf den Mietpreis angerechnet. Ein Zahlungslink wird nur nach persönlicher Abstimmung bereitgestellt. Die angebotenen Zahlungsarten werden bei der Vereinbarung beziehungsweise im Zahlungslink angezeigt. Einbehaltene Zahlungen sind bei einer Rückabwicklung nach den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen abzurechnen; eine Anzahlung verfällt nicht automatisch. 6. Kaution Die Höhe und Zahlungsweise der Kaution werden vor Vertragsschluss vereinbart. Sie sichert berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis und ist keine zusätzliche Mietgebühr. Nach Rückgabe und Prüfung wird die Kaution abgerechnet und ein nicht benötigter Betrag ohne unangemessene Verzögerung freigegeben beziehungsweise zurückgezahlt. Bei konkret begründeten offenen Forderungen darf nur ein angemessener Betrag bis zur Klärung einbehalten werden. Renting 0511 erläutert entsprechende Forderungen und legt die Abrechnung vor. 7. Übergabe und Rückgabe Übergabeort, Abhol- und Rückgabezeit sowie ein gewünschter Bring- oder Abholservice werden vereinbart. Bei der Übergabe werden insbesondere Fahrzeugzustand, vorhandene Schäden, Kilometerstand, Kraftstoff- beziehungsweise Ladestand, Schlüssel und Zubehör im Übergabeprotokoll festgehalten. Beide Seiten erhalten Gelegenheit, Ergänzungen vorzunehmen. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort mit den übergebenen Schlüsseln, Unterlagen und Zubehör zurückzugeben. Maßgeblich für Kraftstoff- oder Ladestand ist die im Vertrag festgehaltene Rückgaberegelung. Kosten bei einer Abweichung müssen vertraglich vereinbart oder gesetzlich begründet und nachvollziehbar sein. Gewöhnliche, durch vertragsgemäße Nutzung entstandene Gebrauchsspuren werden nicht als Schaden berechnet. Außergewöhnliche, vom Mieter zu vertretende Verschmutzungen können nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu Ersatzansprüchen führen; eine pauschale Reinigungsstrafe wird hiermit nicht vereinbart. 8. Nutzung und Auslandsfahrten Das Fahrzeug ist sorgfältig, verkehrssicher und entsprechend den Herstellerhinweisen zu verwenden. Gesetzliche Verkehrsregeln sind einzuhalten. Untersagt sind Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis, unter verkehrsrechtlich unzulässigem Alkohol- oder Drogeneinfluss, rechtswidrige Nutzungen, Motorsportveranstaltungen und Rennstreckenfahrten. Eine Untervermietung oder Überlassung an nicht zugelassene Fahrer bedarf der vorherigen Zustimmung von Renting 0511. Auslandsfahrten sind vorab mit Renting 0511 abzustimmen. Erlaubte Länder und gegebenenfalls besondere Versicherungsbedingungen werden vor der entsprechenden Vereinbarung ausdrücklich mitgeteilt. Ohne diese Zustimmung wird keine Freigabe für Auslandsfahrten erteilt. 9. Versicherung, Haftungsreduzierung und Selbstbeteiligung Der vereinbarte Versicherungsumfang und eine etwaige vertragliche Haftungsreduzierung werden vor Vertragsschluss fahrzeugbezogen erläutert und im Mietvertrag festgehalten. Die für das jeweilige Fahrzeug geltende Selbstbeteiligung wird vor Vertragsabschluss mitgeteilt und im Mietvertrag ausdrücklich mit ihrem Eurobetrag festgehalten. Gegebenenfalls unterschiedliche Beträge für einzelne Schadenarten werden dort gesondert ausgewiesen. Die Kaution ist nicht automatisch mit der Selbstbeteiligung gleichzusetzen. Umfang und zulässige Grenzen einer Haftungsreduzierung richten sich nach den ausdrücklich einbezogenen Vertragsbedingungen und dem Gesetz. Diese AGB begründen weder eine pauschale Haftung unabhängig vom Verschulden noch einen automatischen Verlust des Versicherungsschutzes bei jedem Verstoß. Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben bestehen. 10. Schäden, Unfall, Diebstahl und Panne Bei einem Unfall sind die Unfallstelle zu sichern und erforderliche Hilfe zu leisten. Bei Verletzten, Diebstahl, Unfallflucht oder sonst erforderlicher polizeilicher Aufnahme ist die Polizei zu verständigen. Renting 0511 ist über Unfälle, Schäden, Diebstahl oder erhebliche technische Störungen unverzüglich zu informieren, sobald dies sicher möglich ist. Beteiligte, Zeugen und der Hergang sind soweit möglich zu dokumentieren. Es sollen keine unbegründeten Schuldanerkenntnisse zulasten anderer Beteiligter oder des Vermieters abgegeben werden. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf die Fahrt nicht fortgesetzt werden. Reparaturen und Abschleppmaßnahmen sind nach Möglichkeit vorher abzustimmen. Notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt. Renting 0511 und der Mieter haften nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam vereinbarten Versicherungs- beziehungsweise Haftungsregelungen. 11. Verlängerung und verspätete Rückgabe Eine Verlängerung bedarf einer Vereinbarung mit Renting 0511; die weitere Verfügbarkeit kann nicht vorausgesetzt werden. Bitte teile eine absehbare Verspätung so früh wie möglich mit. Bei einer nicht vereinbarten verspäteten Rückgabe richten sich eine Nutzungsentschädigung und weitere Ansprüche nach dem Gesetz. Diese Bedingungen führen weder zu einer automatischen neuen Paketbuchung noch zu einer pauschalen Vertragsstrafe. 12. Stornierung, Nichtabholung und vorzeitige Rückgabe Eine unverbindliche Anfrage kann ohne Stornokosten zurückgenommen werden. Nach einem verbindlichen Vertragsschluss besteht kein allgemeines kostenfreies Stornierungsrecht. Wünsche zur Stornierung oder Umbuchung sind so früh wie möglich mitzuteilen. Eine gesonderte Stornierungsregelung gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere müssen ersparte Aufwendungen und Vorteile einer anderweitigen Vermietung nach § 537 BGB berücksichtigt werden. Eine Nichtabholung oder vorzeitige Rückgabe führt nicht automatisch zu einer vollständigen Erstattung, aber auch nicht zu einer über den rechtlich geschuldeten Betrag hinausgehenden Pauschalgebühr. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Minderungsrechte bleiben bestehen. 13. Hinweis zum Widerrufsrecht Bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen für einen spezifischen Termin oder Zeitraum besteht für Verbraucher nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das betrifft nicht die kostenlose Rücknahme einer noch unverbindlichen Anfrage. Sonstige gesetzliche Rechte, insbesondere bei einer mangelhaften oder nicht erbrachten Leistung, bleiben unberührt. 14. Verkehrsverstöße und personenbezogene Daten Fahrer haben die von ihnen verursachten Verkehrsverstöße nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verantworten. Renting 0511 darf erforderliche Angaben gegenüber zuständigen Behörden im rechtlich zulässigen Umfang machen. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr wird durch diese Bedingungen nicht festgelegt. Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesonderten Datenschutzhinweisen verarbeitet. Mit der Anerkennung dieser AGB wird keine Einwilligung in Werbung erteilt. Hinweise zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und zum Widerruf einer gesonderten Einwilligung stehen in der Datenschutzerklärung. 15. Schlussbestimmungen Individuelle Absprachen bleiben wirksam und haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen zur Nachvollziehbarkeit in Textform, etwa per E-Mail, bestätigt werden; der Vorrang individueller Vereinbarungen wird dadurch nicht eingeschränkt. Es gelten die gesetzlichen Zuständigkeits- und Gerichtsstandsregeln. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen; der übrige Vertrag bleibt nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Verbraucherstreitbeilegung Mustertext